WISO zu Berufsunfähigkeit

By globowriter

„Von Beginn an Fehler vermeiden“

Sein Recht auf Berufsunfähigkeit bekommen in WISO

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist viel höher, als die meisten Menschen vermuten. Statistisch gesehen trifft es jeden Fünften. Doch auf welche Punkte müssen Verbraucher vor dem Abschluss einer BU-Versicherung achten? Wie müssen sich Betroffene verhalten, wenn sie berufsunfähig werden? Warum kann sich eine Versicherung vor der Zahlung drücken? Stefan Albers, Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater, klärt im Interview die wichtigsten Fragen.

ZDFonline: Wenn ich berufsunfähig bin, was muss ich machen, um die Rente erfolgreich zu beantragen?

Stefan Albers: Sie sollten zunächst klären, ob nicht direkt ein Fachmann hinzugezogen werden soll, der die folgenden Schritte begleitet. Ansonsten informieren Sie Ihren Versicherer formlos per Brief. Ihre Pflicht ist es, Ihren Anspruch unverzüglich anzuzeigen. Dann sendet Ihnen der Versicherer verschiedene Formulare und Fragebögen zu.

ZDFonline: Wo liegen die Knackpunkte?

lbers: Klären Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, ob eine Prognose möglich ist, dass die Erkrankung aller Voraussicht nach länger als sechs Monate dauern wird. Sie müssen ferner darlegen, warum Sie durch Ihre Erkrankung bzw. Verletzung Ihren zuvor ausgeübten Beruf – in aller Regel – mindestens zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Der Berufsunfähigkeitsgrad ist ärztlich nachzuweisen.

ZDFonline: Sie beraten Versicherte in solchen Fällen. Warum sollte man sich beraten lassen?

Albers: Der Laie in versicherungsrechtlichen Fragen sollte auf jeden Fall rechtlichen Beistand hinzuziehen, der neben der Rechtsberatung auch wichtige Koordinationsaufgaben übernimmt. Die Materie ist sehr komplex. Daher gilt es von Beginn an Fehler zu vermeiden. Die behördlich zugelassenen Versicherungsberater sind hier zur Rechtsberatung befugt und vertreten den Versicherten gegenüber ihrem Versicherer. Hierdurch kann häufig eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.

ZDFonline: Wann gelte ich als berufsunfähig?

Albers: Vereinfacht dargestellt ist eine Person „berufsunfähig“, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann. Maßgebend ist die letzte konkrete Berufsausübung, wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war. Das entschied der Bundesgerichtshof bereits 1993.

ZDFonline: Wenn es so schwierig ist, eine BU-Rente durchzusetzen, macht eine solche Versicherung dann überhaupt Sinn?

Albers: Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann durch keine andere Absicherung vollständig ersetzt werden. Die Summe aller benötigten Rentenzahlungen kann der Einzelne in der Regel nicht aufbringen.

ZDFonline: Die Versicherer prüfen bei einem Renten-Antrag, ob der Versicherte bei Abschluss der Versicherung alle Angaben richtig und vollständig gemacht hat. Warum ist es so wichtig, immer bei der Wahrheit zu bleiben?

Albers: Aufgrund der Schweigepflichtentbindung kann der Versicherer bei allen Heilbehandlern, wie Ärzten oder Krankenhäusern, Anfragen stellen und entdeckt dann häufig die bei Antragstellung nicht angegebenen Erkrankungen. Eine Nichtangabe von Vorerkrankungen kann zur späteren Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Das heißt, der Versicherer muss nicht zahlen.

ZDFonline: Es gibt die sogenannte abstrakte Verweisung in älteren Verträgen. Warum ist das ein Problem?
Albers: Einige Versicherungsbedingungen sehen die „abstrakte Verweisung“ vor. Dann kann der Versicherte auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden, die er aufgrund vorhandener „Fähigkeiten und Kenntnisse“ bzw. der „Ausbildung und Erfahrung“ ausüben könnte. Der Vergleichsberuf darf keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern und auch in der Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter dem Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinken. Vorteilhaft ist es, wenn auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird.

ZDFonline: Kann ich zu bestimmten ärztlichen Maßnahmen gezwungen werden, weil der Versicherer sonst die Leistungen einstellt?

Albers: Ja. Dies gilt für die allgemein anerkannte medizinische Grundversorgung, zumutbare Medikation und für die Verwendung gängiger und einfachen Hilfsmittel des täglichen Lebens. Beispielsweise auf das Tragen einer Brille oder von Einlagen. Nicht darunter fallen alle über die „Grundversorgung“ hinausgehende Maßnahmen, wie genehmigungspflichtige Operationen, spezielle Therapien oder medikamentöse Behandlungen mit unangemessen hohen Nebenwirkungen, beispielsweise Chemo- oder Strahlentherapien.

ZDFonline: Spielt es eine Rolle, wodurch die Berufsunfähigkeit eingetreten ist?

Albers: Nein. Ursachen der Berufsunfähigkeit können Krankheit, Körperverletzung oder mehr als ein altersentsprechender Kräfteverfall sein. Dies muss ärztlich nachgewiesen werden und voraussichtlich auf Dauer gegeben sein.

ZDFonline: Was passiert, wenn ich mich umschulen lasse?

Albers: Meist entfällt die BU-Rente, wenn nach Eintritt der Berufsunfähigkeit neue berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, auf dieser Basis ein neuer Beruf ausgeübt wird und diese Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung im früheren Beruf entspricht.

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