Archiv für August 2008

Frühe Grundlage zur bürgerlichen Freiheit

August 12, 2008

Fortschrittliches Baden

Ein Portrait zeigt Karl Friedrich 1807 als Großherzog
(Foto: Badisches Landesmuseum Karlsruhe)

Karlsruhe – Nur ein kleiner Schritt für die Menschheit aber ein großer Schritt für Baden war die Aufhebung der Leibeigenschaft vom damaligen badischen Markgrafen Karl Friedrich am 23. Juli 1783. Manche Historiker sehen darin eine der bedeutendsten vorrevolutionären Initiativen, andere den Beginn der badischen Liberalität.

Karl Friedrich von Baden regierte ab 1746 als Markgraf von Baden-Durlach und galt als Musterbeispiel eines aufgeklärten absolutistischen Herrschers. So förderte er während seiner langen Regierungszeit Schulen und Universitäten, Rechtsprechung, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur und Städtebau. 1767 schaffte er die Folter und 1783 die Leibeigenschaft ab, als einer der ersten deutschen Fürsten.

„Wir stehen nunmehro an dem lange gewünschten Zeitpunkt, der Uns in den Stand setzt, in Unserer Staats- und Finanzverwaltung verschiedene Einrichtungen zu treffen, welche Unsere lieben Untertanen von allzu beschwerlichen Aufgaben befreien. Wir haben Uns entschlossen, sogleich mit der Aufhebung der Leibeigenschaft Unseren Untertanen eine vorzügliche Erleichterung zu verschaffen“, wird Karl Friedrich zitiert.

Zwölf Pfennige pro Mann, ein Huhn pro Frau: Schmerzliche Abgaben

Als Zeichen tiefster Dankbarkeit errichtete die Gemeinde Eutingen bei Pforzheim 1783 diesen Gedenkstein
(Foto: Badisches Landesmuseum Karlsruhe)

Selbst hundert Jahre später wurde er dafür noch gefeiert: „Es war ein, besonderer Hervorhebung würdiger, edler Zug im Charakter des ausgezeichneten Fürsten, dass er sich nicht auf die lediglich geschäftliche und wirtschaftliche Aufhebung dieser Abgaben beschränkte“, hieß es in der Festgabe der Stadt zum 100-jährigen Gedenktag der Aufhebung der Leibeigenschaft. In ganz Baden wurde dieser Tag zum Ehrentag für Karl Friedrich, auch wenn die Karlsruher Bürger der Leibeigenschaft nie wirklich unterworfen waren. Denn hier war den neu Zuziehenden bereits im Jahr der Stadtgründung 1715 im Privilegienbrief eine „ewige Befreyung“ von der Leibeigenschaft zugesichert worden, wie die Stadt Karlsruhe mitteilt.

Heute wird mit dem Wort Leibeigener oft die Vorstellung eines sklavenähnlichen Daseins verbunden. In der Realität war die Leibeigenschaft in Baden im 18. Jahrhundert noch mit zwei Beschränkungen verbunden: Die Leibeigenen hatten einige nicht allzu hohe Abgaben zu leisten, „ein Mann zwölf Pfennige, eine Frau ein Huhn pro Jahr“, teilt Kurt Andermann, Historiker am Generallandesarchiv in Karlsruhe gegenüber ka-news mit. An Stelle des sogenannten Leibzinses traten ab 1783 allerdings Untertanen-Pflichten. Die Bürger mussten nun etwa Steuern bezahlen oder Frondienst leisten.

„Großspurig“ bezeichnet Andermann die Novellierung von Karl Friedrich. Die Befreiung von der Leibeigenschaft, der Abhängigkeit eines Individuums von einem Leibherrn, sei schon Bestand der mittelalterlichen Freiheitsprivilegien gewesen. Geschickt sei der Schachzug gewesen und äußerst wirksam, wobei die Leibeigenschaft auch nur für das Territorium innerhalb des markgräfischen Herrschaftsbereichs galt. Außerhalb dieses Gebietes lebende Personen waren auch nach 1783 noch unter dem Joch der Abhängigkeit.

Ein moderner Markgraf war Württemberg eine Nasenlänge voraus

Dennoch wird Karl Friedrich ein großer Verdienst auf dem Weg zur völligen Freiheit zugeschrieben, da der Schritt aus freien Stücken und ohne öffentlichen Druck geschah, als Konsequenz sogar den wirtschaftlichen Aufschwung förderte. Letztlich sei es aber nur eine veränderte Bedeutung des Begriffes der Leibeigenschaft gewesen, wie Andermann mitteilt. „Zu Beginn des 19. Jahrhunderts ist die Leibeigenschaft flächendeckend und inhaltlich verschwunden.“ Ein kleines Relikt kann man heutzutage noch in der Erbschaftssteuer entdecken, die allerdings nicht mehr an den Landesherren zu entrichten ist.

In erster Linie löste die Aufhebung der Leibeigenschaft beim badischen Volk enthusiastischen Jubel aus. „Insgesamt war Karl Friedrich für die damalige Zeit ungewöhlich modern“, attestiert Andermann. Wenig verwunderlich sei es deshalb, dass ihn seine Untertanen innig liebten und er bis heute vielerorts als Urvater der badischen Liberalität gilt. Im Anschluss wurde Karl Friedrich zudem der erste Großherzog von Baden. Diesen Titel verlieh ihm der französische Kaiser Napoleon im Jahre 1806. 1811 verstarb Karl Friedrich in Karlsruhe und bekam einen kleinen Triumph nicht mehr mit: In Württemberg wurde die Leibeigenschaft erst im Jahre 1817 abgeschafft. (pbm)